Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)
Worum geht es dabei?Ein Hauptuntersuchung (HU) und eine Abgasuntersuchung (AU) sind gesetzlich vorgeschrieben, das heißt man muss ihn in regelmäßigen Abständen durch eine Sachverständigenorganisation ( TüV, Dekra, GTÜ,…) durchführen lassen. Die erste Haupt- und Abgasuntersuchung wird 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig. Danach muss sie alle zwei Jahre durchgeführt werden. Für Lkw, Wohnmobile und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 7.500 Kilogramm gelten 12-Monats-Intervalle. Was die Einhaltung der Fristen angeht, gilt grundsätzlich eine einmonatige Toleranz. Wird diese nicht eingehalten, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Ziel eines HU AU Services ist es, die Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit von Kraftfahrzeugen nach StVZO sicherzustellen. Zu jedem HU AU Service gehört ein Untersuchungsbericht, welcher mögliche Mängel auflistet und feststellt, ob die Hauptuntersuchung als bestanden oder nicht bestanden gilt. Die HU gilt als bestanden, sofern keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden. Sie wird mit einem Stempel im Fahrzeugschein sowie einer Prüfplakette, die am hinteren Kennzeichen angebracht wird, nachgewiesen. Werden dagegen erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, gilt das Fahrzeug als durchgefallen.
Die Mängel sind zu beseitigen und das Fahrzeug spätestens nach einem Monat erneut zur Prüfung vorzustellen. Lässt man die Monatsfrist verstreichen, muss der HU AU Service vollständig neu durchgeführt werden. Damit Ihnen das nicht passiert führen wir einen HU-Vorabcheck durch, weisen Sie auf die möglichen Mängel an Ihrem Fahrzeug hin und bieten Ihnen die Instandsetzung vor der HU an.
HU / AU Service: Was hat es mit der Abgasuntersuchung auf sich?
Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung. Insofern gibt es dafür auch keine Extraplakette mehr. Allerdings erhält man eine Extra-Bescheinigung.
Die Abgasuntersuchung wird seit dem Jahr 2018 als Endrohrmessung (hinter der Abgasanlage – Auspuff) vorgenommen, damit die tatsächlich abgegebenen Abgase gemessen werden. Ab dem Jahr 2021 wird für alle Fahrzeuge mit Dieselmotor zusätzlich auch eine Partikelmessung durchgeführt, um den Feinstaubgehalt zu messen.
Bei allen Fragen rund um den HU AU Service stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gerne Rede und Antwort.